23 Vorinstanz stütze, massive Fehler enthielten. Sowohl das rechtsmedizinische als auch das morphologische Gutachten sei unvollständig und es seien zusätzliche Schlüsse gezogen worden, ohne eine entsprechende Begründung. Insgesamt seien die Gutachten daher zurückzuweisen oder das Gericht dürfe sich zumindest nicht darauf stützen. Der Beschuldigte sei nach dem Sturz des Opfers davon ausgegangen, dass es tot sei und er habe in der Folge falsch reagiert (pag. 3105).