17. Beweiswürdigung und Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz unterteilte die Beweiswürdigung in drei Themengebiete bzw. Unterabschnitte (Entstehung der Kopfverletzungen, Fesselung und Strangulation sowie Tatmotiv und allfällige Tatplanung), wobei sie jeweils zuerst die aus den objektiven und subjektiven Beweismitteln relevanten Ausführungen wiedergab. Anschliessend folgte die jeweilige konkrete Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung). Dabei äusserte sich die Vorinstanz auch zu den Vorbringen der Parteien und gelangte schliesslich zu folgendem Beweisergebnis (S. 71 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.