Kann dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass er dem Opfer die Kopfverletzungen zugefügt hat bzw. kann ein Unfallgeschehen rechtsgenügend ausgeschlossen werden? 2. Primär wann und allenfalls wo wurde das Opfer gefesselt und stranguliert und in welchem Zustand befand sich das Opfer in diesem Moment bzw. war es bei Bewusstsein?