Namentlich lernten sich † L.________ und der Beschuldigte vor etwa rund 13 Jahren über einen gemeinsamen Kollegen, AJ.________, kennen und die beiden hatten einige wenige sexuelle Kontakte miteinander (pag. 252, Z. 149 ff. und Z. 154 ff.; pag. 317, Z. 85 ff.; pag. 319, Z. 162 f.; pag. 436, Z. 18 f. und Z. 24 ff.; pag. 630, Z. 95 ff.; pag. 640, Z. 597 ff.; pag. 685, Z. 201 f.; pag. 2095 f.). Danach ist aber der Kontakt zwischen † L.________ und dem Beschuldigten grundsätzlich abgebrochen, weil sie unterschiedliche Lebensstile führten. Sie hatten dann lediglich ein paar Jahre später erneut eine kurze, sexuelle Beziehung gehabt.