Bei dieser Person habe es sich um einen Kollegen von † L.________, vermutlich namens AI.________, gehandelt (pag. 493, Z. 25 ff.; pag. 494, Z. 54 ff. und Z. 71 ff.; pag. 495, Z. 76; vgl. pag. 505, Z. 7 ff. und Z. 10 f.; pag. 510 f.; pag. 1302). Anhand dieser Informationen wurden weitere Ermittlungen getätigt und es konnten zwei Personen, darunter der Beschuldigte, eruiert werden. Aus der geschalteten, rückwirkenden Teilnehmeridentifikation auf der Rufnummer von † L.________ sowie derjenigen des Beschuldigten und mithilfe der sichergestellten Videoüberwachungskameras im Bereich des Fundortes des Leichnams konnten weitere fallrelevante Erkenntnisse gewonnen werden.