19 Namentlich ist unbestritten, dass am 17.01.2021 vom Trottoir beim Einlauf des S.________(Bach) aus, ein undefinierbarer Gegenstand unterhalb der Wasseroberfläche des Thunersees festgestellt werden konnte. Der Taucher, AF.________, hielt daraufhin Nachschau und sichtete einen weiblichen Leichnam in einer Tiefe von ca. 2.70 m, wobei der Leichnam an den Händen und den Füssen an einen Baustellensockel festgebunden war (pag. 192 ff.; pag. 196 ff.; pag. 200 f.; pag. 202 f.; pag. 205 ff.; pag. 517, Z. 24 ff. und Z. 47 ff.; pag. 792 f.; pag. 1084 ff.). Der gesichtete weibliche Leichnam