15 Zum Grundsatz in dubio pro reo ist gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts 6B_160/2022 vom 5. Oktober 2022 E. 2.3.2 zudem präzisierend und ergänzend festzuhalten was folgt: Gemäss Art. 10 Abs. 3 StPO geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus, wenn unüberwindliche Zweifel daran bestehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat erfüllt sind. Diese Bestimmung operationalisiert den verfassungsmässigen Grundsatz der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo; Art. 32 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV;