12. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2762 f.). Ergänzend ist festzuhalten, dass einerseits eine in jeder Beziehung exakte nachträgliche Rekonstruktion der gesamten Abläufe oftmals unmöglich, andererseits jedoch auch nicht erforderlich ist.