11. Gewaltdarstellungen In der Anklageschrift vom 25. Juli 2022 ist unter Ziff. I.3 folgender Sachverhalt angeklagt, wobei anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung der Tatzeitraum ausgedehnt (kursiv hervorgehoben; vgl. pag. 2607) wurde (pag. 2339): Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 bis StGB begangen am 30.12.2020 um ca. 22.04 Uhr bis am 27.01.2021 in I.________ (Ort) A.________ beschaffte sich im Internet bzw. Darknet die Datei V.________», welche eine Videoaufnahme einer Erhängung einer jungen Frau zeigt, und speicherte diese auf seiner NAS Synology DS1515 ab.