Danach fuhr er mit dem Leichnam – in einem «zämegmechete Päckli» – auf der Ladefläche seines U.________ (Fahrzeug) einmal quer durch die Schweiz bis zum Bereich K.________ am Thunersee. Dort lud der Beschuldigte den Leichnam samt Bausockel aus und schob ihn unter dem Geländer beim Einlauf des S.________(Bach) hindurch und versenkte diesen so im See (pag. 250, Z. 59 ff.; pag. 252, Z. 121 ff. und Z. 127 ff.; pag. 266, Z. 122 ff.; pag. 276, Z. 528 ff.). Alsdann gilt es zu erwähnen, dass der Beschuldigte zuvor im Internet nach geeigneten Ablagestellen in Gewässern suchte und sich diese jeweils vor Ort auch ansah (pag. 323, Z. 366 f.;