9. Störung des Totenfriedens In der Anklageschrift vom 25. Juli 2022 ist der Vorwurf der Störung des Totenfriedens nicht in einer separaten Ziffer angeklagt, sondern zusammen mit dem Vorwurf des Mordes in Ziff. I.1 umschrieben und insoweit nicht klar abgegrenzt (vgl. pag. 2336 ff.). Augenscheinlich wurde aber folgender Sachverhalt als Störung des Totenfriedens angeklagt (pag. 2338): In der Folge band A.________ den Leichnam von L.________ mit Kabelbinder an einen Baustellensockel, den er zuvor auf dem Weg, vermutlich im Kanton Bern, behändigt hatte. Etwa in der Zeit um 03.30 Uhr fuhr A.________ mit dem Leichnam von L._