5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 3115 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 22. Dezember 2023 (PEN 22 236) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Schuldspruchs, wonach A.________ schuldig erklärt wurde