8 auf dem Weg zwischen I.________(Ort) und J.________(Ort), sowie in J.________ (Ort), im Bereich K.________ zum Nachteil der † L.________. 1.3. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 22.12.2023 betreffend die nachfolgenden Schuldsprüche in Rechtskraft erwachsen sei: