4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 21. Januar 2025, pag. 3059 f.) und ein Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Q.________ (Vollzugsbericht, datierend vom 16. Januar 2025, pag. 3053 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Weiter ist die Disziplinarverfügung der Justizvollzugsanstalt Q.________ vom 16. August 2024 am 21. August 2024 beim Obergericht des Kantons Bern eingegangen (pag. 2969 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 3078 ff.).