Die beschuldigte Person hat damit noch Verfahrenskosten von CHF 133'828.45 zu bezahlen. 5. Das DNA-Profil und die erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind 20 Jahre nach dem endgültigen Vollzug der therapeutischen Massnahme (Art. 16 Abs. 6 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB) zu löschen, frühestens aber nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 40 Jahren (Art. 16 Abs. 2 lit. d i.V.m. Art. 16 Abs. 3 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB). 6. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]