3. Zur Bezahlung von CHF 6'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 17.01.2021 an den Straf- und Zivilkläger C.________. 4. Zur Bezahlung von CHF 5'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 17.01.2021 an die Straf- und Zivilklägerin E.________. 5. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. III. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 3 Monate angeordnet (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). [Begründung] 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 bzw. Art. 197 Abs. 6 StGB):