, wobei 16 Monate aufzuschieben sind, bei einer Probezeit von 4 Jahren, unter Anrechnung der bereits ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 505 Tagen sowie des vorzeitigen Strafvollzuges ab 18. September 2023; 2. zu einer Busse im Betrag von CHF 1'030.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. III. Das Urteil der Staatsanwaltschaft Arrondissement du Nord vaudois vom 10. September 2020 sei nicht zu widerrufen. IV. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem