18 13. A.________, geb. FC.________, schuldig gesprochen wurde, wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 11.04.2022, in DU.________ (Ziff. II./11.); 14. A.________, geb. FC.________, zu einer Busse im Betrag von CHF 1'030.00, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tagen, verurteilt wurde (Ziff. III./2.). II. A.________, geb. FC.________, sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, wobei 16 Monate aufzuschieben sind