); 10. A.________, geb. FC.________, schuldig gesprochen wurde, wegen Führens eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugausweis, begangen am 01.03.2022, in EB.________ (Ziff. II./8.); 11. A.________, geb. FC.________, schuldig gesprochen wurde, wegen rechtswidriger Einreise, mehrfach begangen in der Zeit vom 17.06.2022 und dem 10.11.2022, an verschiedenen Grenzübergängen in der Schweiz (Ziff. II./9.); 12. A.________, geb. FC.________, schuldig gesprochen wurde, wegen rechtswidrigem Aufenthalt, mehrfach begangen in der Zeit vom 17.06.2022