Rechtsanwältin B.________ (anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ausgehändigt) - der Generalstaatsanwaltschaft (anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ausgehändigt) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)