3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde, 4. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'695.00 und Auslagen von CHF 14'957.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und der unentgeltlichen Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin 1), insgesamt bestimmt auf CHF 26'652.60. 42 Die Gebühren setzen sich zusammen aus: