__ geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung von 4 Stunden auf 3 Stunden. Es resultiert so ein Aufwand von insgesamt 16,5 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ folglich für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3'848.60. Für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 3'848.60 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).