39 14.8 Möglichkeiten des Vollzugs In der Schweiz besteht ein breites Angebot an forensischen Wohnheimen. Es bestehen somit realistische Möglichkeiten, die stationäre therapeutische Massnahme zu vollziehen. 14.9 Fazit Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Für die Vollzugsform wird auf die Ausführungen und Empfehlungen von Dr. med. univ. C.________ verwiesen (Art. 59 Abs. 3 StGB; BGE 142 IV 1 E. 2.5).