Die Gutachterin führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass sie zur Dauer der stationären Massnahme nichts sagen könne, weil sie nicht wisse, wie der Verlauf sein werde. Wenn der Verlauf günstig sei und der Beschuldigte seine Schritte mache, man die Lockerungen machen könne und man sehe, dass sich der Beschuldigte mit den Lockerungsschritten bewährt, dann könne man natürlich weitergehen, manchmal auch relativ zügig. Dies könne sie vom heutigen Punkt aus nicht sagen, weil sie es nicht wisse. Wichtig sei sicher, den Fokus auf die Stabilität zu setzten (pag. 1750 Z. 33 ff.).