In diesem Zusammenhang sind die vom Beschuldigten gegenüber seiner Expartnerin ausgesprochenen massiven Drohungen zu erwähnen: Am 26. April 2022 habe die KESB Kenntnis darüber erlangt, dass der Beschuldigte seiner Expartnerin gedroht habe, alle umzubringen und deren Türe einzutreten, wenn sie diese nicht öffnen werde. Er habe gegenüber seiner Expartnerin ebenfalls gedroht, deren Expartner etwas anzutun (pag. 425). Damit überwiegt im Ergebnis das gesellschaftliche Interesse an einer stationären Behandlung des Beschuldigten.