1668). Er wurde denn auch bereits mindestens zweimal aus der FU unter Anordnung von ebenfalls als einschneidend zu bezeichnenden Massnahmen in eine ambulante, erwachsenenschutzrechtliche Massnahme entlassen. Bei der ersten Entlassung gemäss KESB-Entscheid vom 24. März 2022 gelang es dem Beschuldigten nicht, sich für länger als einige Wochen im ambulanten Setting zu halten und musste am 27. April 2023 sodann wiederum stationär eingewiesen werden. In diesem Zusammenhang sind die vom Beschuldigten gegenüber seiner Expartnerin ausgesprochenen massiven Drohungen zu erwähnen: