38 Aus der Behandlungsbedürftigkeit des Beschuldigten geht denn auch hervor, dass die Alternative zur stationären Massnahme für den Beschuldigten kein eingriffsfreies Leben ist. Es gelang offensichtlich nicht, während den über 38 Hospitalisationen in den letzten Jahren ein Austrittssetting zu schaffen, welches durch veränderte Bedingungen eine nachhaltige Verhaltensänderung des Beschuldigten ermöglicht hätte.