__ AG ausgesprochen hatte (pag. 382). Zudem sind weitere, massive Drohungen gegenüber der Expartnerin des Beschuldigten anlässlich der kurzen Entlassung aus der FU zwischen dem 24. März 2022 und dem 26. April 20222 aktenkundig (vgl. pag. 425 sowie sogleich unten). Zwar ist der Beschuldigte in strafrechtlicher Hinsicht «lediglich» dreimal in Erscheinung getreten. Die weiteren, sich aus den Akten ergebenden, fremdaggressiven Verhaltensweisen sind bei der Beurteilung der Legalprognose und des öffentlichen Interesses an deren Beeinflussung aber ebenfalls von Bedeutung und miteinzubeziehen.