Er habe in alkoholisiertem Zustand andere Personen verbal und tätlich angegriffen, rassistische und suizidale Drohungen ausgestossen (pag. 999). Neben den Drohungen gegen seine Expartnerin sind weitere Drohungen gegenüber Behörden, Ärzten und Privaten, die nicht wie vom Beschuldigten gewünscht agierten, aktenkundig: Bereits im Jahre 2009 stiess der Beschuldigte Todesdrohungen gegenüber der Polizei aus (pag. 1000). Während der Hospitalisation im M.________ Langenthalt zwischen dem 5. Dezember 2011 und 3. Januar 2012 habe der Beschuldigte mehrfach aggressive Äusserungen gegenüber seiner Exfreundin gemacht, einmal habe die Polizei avisiert werden müssen.