Neben diesen strafrechtlich relevanten fremdaggressiven Vorfällen zeigte sich der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit auffällig: So alarmierte ein Nachbar im Mai 2015 nach auffälligem Verhalten des Beschuldigten – wobei der Beschuldigte in einem akut psychotischen Zustand mit dem Sohn auf die Strasse gerannt sei und die Nachbarn einen Streit zwischen ihm und der ihm nachrennenden Frau interpretiert hätten – die Polizei, woraufhin sich der Beschuldigte