Dies wurde auch bereits im psychiatrischen Gutachten des PZM vom 8. Dezember 2021 zuhanden der KESB im Zusammenhang mit der Suchtanamnese ausgeführt (vgl. pag. 1007). Während solchen Phasen kam es teilweise, aber nicht immer, zu fremdaggressivem Verhalten. Höhepunkt des fremdaggressiven Verhaltens waren die diesem Verfahren zugrundeliegenden Vorfälle zum Nachteil der Expartnerin des Beschuldigten und deren neuen Partners. Neben diesen strafrechtlich relevanten fremdaggressiven Vorfällen zeigte sich der Beschuldigte bereits in der Vergangenheit auffällig: