und von einem deutlich erhöhten Rückfallrisiko bezüglich Körperverletzungen auszugehen (pag. 1053, pag. 1392 Z, 38 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme führte die Gutachterin weiter aus, dass das Risiko bezüglich erneuter Delikte im Spektrum, wie man es bis jetzt gesehen habe, bei einer Zustandsverschlechterung, bei einer erneuten psychotischen Dekompensation hoch sei. Es steht somit die Befürchtung nicht unerheblicher künftiger Straftaten im Raum. Aus den Akten ergibt sich, dass es mehr oder weniger seit dem erstmaligen, freiwilligen Eintritt ins PZM bei Verdacht auf paranoide Schizophrenie zu immer wiederkehrenden psychotischen Dekompensationen kam.