35 men Rechnung (Urteil des Bundesgerichts 6B_1420/2022 vom 10. März 2023 E. 1.2.4). Gestützt auf die obigen Ausführungen ist keine mildere, aber gleich geeignete Massnahme zur Erreichung des angestrebten Erfolges ersichtlich. Insbesondere kann vorliegend keine ambulante (weder strafrechtliche noch zivilrechtliche) Massnahme ausgesprochen werden, da diese schon aufgrund des erforderlichen Eintritts in ein forensisches Wohnheim nicht die hierfür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung stellt.