59 StGB. Zusammengefasst ist damit die stationäre therapeutische Massnahme geeignet, die Legalprognose beim Beschuldigten zu verbessern. 14.6.2 Erforderlichkeit Die Massnahme muss nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich sein. Sie hat zu unterbleiben, wenn eine gleich geeignete, aber mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreichen würde. Dieses Kriterium trägt dem Aspekt des Verhältnisses zwischen Strafe und Massnahme bzw. der Subsidiarität von Massnah-