Gemäss der Gutachterin ist der Fokus darauf zu legen, frühzeitig eine Zustandsverschlechterung und damit einhergehend eine allfällige psychotische Dekompensation, bei welcher das Rückfallrisiko hoch ist, erkennen zu können. Auch das PZM hält in seinem Austrittsbericht vom 10. Januar 2024 fest, es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte rasch dekompensieren würde, sollte er seine Medikamente absetzen und wieder anfangen zu konsumieren. Die aufgezeigten Ziele zur tatsächlichen Reduktion des Rückfallrisikos können damit nur mit einer strafrechtlichen Massnahme erreicht werden.