Hinsichtlich der momentan bestehenden, durch die KESB angeordneten zivilrechtlichen Massnahmen besteht aufgrund der in wichtigen Punkten (Medikamentencompliance und Abstinenz) aufgezeigten nicht vorhandenen Verlässlichkeit des Beschuldigten eine – wenn überhaupt – sehr fragile Stabilität. Gemäss der Gutachterin ist der Fokus darauf zu legen, frühzeitig eine Zustandsverschlechterung und damit einhergehend eine allfällige psychotische Dekompensation, bei welcher das Rückfallrisiko hoch ist, erkennen zu können.