Die gesicherte Kontrolle der Medikamentencompliance und der Abstinenz, eine forensisch ausgerichtete Psychotherapie und eine gewährleistete Tagesstruktur mit einer betreuten Wohnform sind jedoch gemäss Gutachterin notwendig, um eine tatsächliche Reduktion des Rückfallrisikos zu erreichen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei der nunmehr über zwanzigjährigen Krankheitsphase des Beschuldigten die bis anhin erfolgten freiwilligen Klinikeintritte nicht ausreichend waren, die Gefahr von mit der psychischen Störung in Zusammenhang stehender Straftaten zu verringern.