1749 Z. 23 f), inkl. psychoedukativen und soziotherapeutischen Methoden (pag. 1064) sowie deliktspräventiver und deliktszentrierter Arbeit (pag. 1066), welche für die Reduktion des Rückfallrisikos ebenfalls von Bedeutung ist. Die gesicherte Kontrolle der Medikamentencompliance und der Abstinenz, eine forensisch ausgerichtete Psychotherapie und eine gewährleistete Tagesstruktur mit einer betreuten Wohnform sind jedoch gemäss Gutachterin notwendig, um eine tatsächliche Reduktion des Rückfallrisikos zu erreichen.