Die Kammer bezweifelt, dass es sich hierbei um reine Nachlässigkeit gehandelt hat, wie der Beschuldigte geltend machen will. Auch erwähnt die Spitex in ihrem Bericht vom 17. September 2024 in der Gegenwartsform die Probleme des Beschuldigten, mit seinen finanziellen Mitteln adäquat umgehen zu können, und nicht, wie der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung darlegte, von einem vergangenen Problem in der ersten Zeit nach der Entlassung in die ambulante Massnahme. Die fehlenden finanziellen