Auch anlässlich der Erstellung des Leumundsberichts am 3. September 2024 erwähnte er seine neue Telefonnummer offenbar nicht, ist doch seine alte Nummer erwähnt (pag. 1695 f.) Aus den Akten geht weiter hervor, dass der Beschuldigte auch für seine Beiständin weder brieflich noch per E-Mail noch telefonisch erreichbar war, um den Beistandsbericht vom 6. August 2024 zu besprechen. Die Kammer bezweifelt, dass es sich hierbei um reine Nachlässigkeit gehandelt hat, wie der Beschuldigte geltend machen will.