Die Anordnung der KESB beinhaltet diesbezüglich lediglich die tägliche Medikamentenabgabe. Eine zusätzliche Kontrolle der Einnahme ist hingegen nicht erwähnt (pag. 1477). Die Haltung des Beschuldigten, wonach er auch ohne die Einnahme von Antabus nicht trinken würde, da er gar keine Lust dazu verspüre, zeigt denn auch, dass die Einnahme von Antabus nicht auf eine tiefe innere Überzeugung, wonach er dieses Medikament zur Abstinenz benötigt, gründet. Auch die Angabe des Beschuldigten, wonach er gerne Mal Cannabis konsumieren würde, bis jetzt aber noch nicht dazu gekommen sei, zeigt seine noch ungenügende Überzeugung, diesbezüglich abstinent zu bleiben.