Insgesamt ist aufgrund der fehlenden Laborkontrollen für die Kammer in Übereinstimmung mit den Angaben der Gutachterin nicht in objektivierbarer Weise gesichert, ob der Beschuldigte einerseits die Medikamente Antabus, Abilify und Aripiprazol tatsächlich wie verordnet einnahm und einnimmt und andererseits eine Al- kohol- und Drogenabstinenz bestand und besteht. In diesem Zusammenhang kann dem Bericht der Spitex vom 17. September 2024 denn auch nicht entnommen werden, dass die abgegebenen Medikamente unter Aufsicht eingenommen und geschluckt werden. Die Anordnung der KESB beinhaltet diesbezüglich lediglich die tägliche Medikamentenabgabe.