1477). Folglich kann die Tatsache, dass der Beschuldigte die übrigen Massnahmevorgaben der KESB mehrheitlich einhielt, jedoch die einzige Massnahme mit der Möglichkeit, seine Drogen- und Alkoholabstinenz sowie die Medikamentencompliance über die Laborwerte bei Dr. med. H.________ zu belegen, mehrheitlich durch