1749 Z. 40 ff.). Die Gutachterin führte zudem aus, dass gerade für ein ambulantes Setting Verlässlichkeit notwendig sei. Seit dem Austritt aus dem PZM bestünden da gewisse Defizite (pag. 1746 Z. 1 ff.). Die Kammer teilt die Ausführungen der Gutachterin bezüglich mangelhafter Verlässlichkeit. Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Legalprognose geht es in erster Linie darum, das Risiko für psychotische Dekompensationen beim Beschuldigten zu reduzieren, da sich die relevante Rückfallgefahr gerade in diesen Situationen zeigt. Folglich steht eine langfristig wirksame Behandlung der paranoiden Schizophrenie sowie den diversen Abhängigkeiten im Fokus.