59 StGB anzudenken oder zu empfehlen. Es sei aber eine Rechtsfrage, welches das rechtlich geeignete Gefäss des von ihr beschriebenen Settings sei. Wichtig werde sicher sein, dass wenn man ein ambulantes Setting ausprobiere, man den Fokus darauf habe, frühzeitig eine Zustandsverschlechterung zu erkennen – denn gerade bei Personen, die an Schizophrenie erkrankt seien und bei welchen die Krankheitseinsicht mangelhaft sei, gelinge es manchmal noch relativ lange, zu verbergen, dass beispielsweise Wahnsymptome oder grobpsychotische Symptome da seien – ausser wenn es dann gänzlich kippe, und die würden ja sehr oft dekompensieren –;