Das aktuelle ambulante Setting erachte sie als unzureichend. Aus ihrer Sicht brauche es ein betreutes Setting mit einer betreuten Wohnform und einer gewährleisteten Tagesstruktur. Es brauche eine gesicherte Medikation, das heisse, regelmässige Spiegelkontrollen. Ideal sei ein Depot. Auch bei der oralen Einnahme sei absolut notwendig, dies mit regelmässigen Spiegelkontrollen zu sichern. Es brauche regelmässige Drogenscreenings. Es sei eine Therapie bei einer forensisch psychiatrisch erfahrenen Therapeutin notwendig. Ein solches Setting sei aus forensisch psychiatrischer Sicht auch unter dem Aspekt von Art. 59 StGB anzudenken oder zu empfehlen.