zustreben; das Erreichen einer solchen werde jedoch eher als skeptisch beurteilt, so dass zunächst ein schadensmindernder Ansatz (mit Abstinenz von Alkohol und Cannabis, Dosisreduktion der Benzodiazepine mit mittel- bis langfristigen Ziel des Absetzens) als erfolgsversprechender erscheine (p. 1065). Es kann somit festgehalten werden, dass sowohl die paranoide Schizophrenie als auch die Suchterkrankungen des Beschuldigten behandelbar sind und sich somit der Gefahr weiterer damit in Zusammenhang stehender Delikte begegnen lässt.