Gerade bei an Schizophrenie Erkrankten fehlt regelmässig die Krankheitseinsicht. Der Erwerb eines Krankheitsverständnisses ist daher bedeutungsvoll (vgl. BSK StGB-HEER/HABERMEYER, Art. 59 N. 69b). Hinsichtlich der Therapierbarkeit hielt die Vorinstanz Folgendes fest (pag. 1549 f.): Das Gutachten vom 15.07.2022 hält zusammenfassend fest, dass es für die diagnostizierten psychischen Störungsbilder geeignete Behandlungen gebe und durch eine erfolgreiche und überdauernde Therapie der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnet werden könne (p. 1064). Für die Behandlung der paranoiden Schizophrenie stehe ein breites therapeutisches Spektrum zur Verfügung.