Das Gericht muss sich folglich dazu äussern, ob es die Erarbeitung von Einsicht und Therapiewilligkeit im Rahmen einer stationären therapeutischen Behandlung von psychischen Störungen als möglich erachtet (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_387/2023 vom 21. Juni 2023 E. 4.4.2). HEER/HABERMEYER weisen diesbezüglich auf Erfahrungen aus der Praxis hin, die zeigen sollen, dass bei einem grossen Teil der Täter eine ursprünglich fehlende Therapiewilligkeit im Verlauf der Behandlung erarbeitet werden muss und kann (BSK StGB-HEER/HABERMEYER, Art. 59 N. 79, mit Verweis auf MÜLLER/NEDOPIL, Psychiatrie, 380). Gerade bei an Schizophrenie Erkrankten fehlt regelmässig die Krankheitseinsicht.