Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme führte Dr. med. univ. C.________ aus, dass sie das Rückfallrisiko nach wie vor als erhöht und vor allem als hoch erachte, wenn es zu einer erneuten psychotischen Dekompensation komme. Man dürfe nicht vergessen, dass in der Vergangenheit ca. 38 Hospitalisationen stattgefunden hätten. Man rede hier schon von einem chronifizierten schweren Verlauf, wo sich die Situation jetzt im letzten Jahr, seit dem Austritt aus dem PZM, beruhigt habe. Aber es würden sich leider auch ungünstige Faktoren zeigen, wie sich trotz hängigem Verfahren nicht an die Abmachungen halten (pag. 1748 Z. 41 ff.).